thumb image

Unternehmenskunden

Berufliche Vorsorge – Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge umfasst alle Massnahmen auf gemeinsamer Basis für die Angestellten eines Unternehmens ergänzend zu den Leistungen der AHV / IV für die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter, für die Hinterbliebenen und der Invaliden.
Ab einem Lohn von mehr als CHF 22’050.- pro Jahr (Stand 2024) ist die berufliche Vorsorge für Angestellte in der Schweiz obligatorisch. Für Selbstständigerwerbende besteht kein Obligatorium, sie können sich jedoch freiwillig versichern. Dabei darf das versicherte Einkommen das AHV-pflichtige Einkommen nicht übersteigen.


Die Beiträge für das BVG setzen sich aus der Sparprämie (Alter), Risikoprämie (Tod, Invalidität) sowie der Verwaltungskostenprämie (Kosten für die Organisation) zusammen.

Die meisten BVG-Anbieter haben das Modell der Vollversicherung und / oder die teilautonome Pensionskasse im Angebot. Kurz erklärt; was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Modellen?

  • Vollversicherung: Dieses Modell erlaubt den Kassen nicht in Unterdeckung zu geraten, daher ist die Anlagestrategie meist nicht risikofreudig und führt zu tieferen Anlagerenditen, was sich auf das Kapital der Versicherten auswirkt.
  • Teilautonome Pensionskasse: Die Risiken Tod und Invalidität werden meist über einen Rückversicherer abgesichert. Die Sparkapitalien der Versicherten verwalten sie oft selbst, anders als bei der Vollversicherung, werden allfällige Deckungslücken im Anlageteil durch die Versicherten getragen. Das erlaubt den Pensionskassen eine flexiblere und etwas riskantere Anlagestrategie, es können dadurch aber auch höhere Renditen erzielt werden, was wiederum den Versicherten mit einem höheren Zins entgegenkommt. Um das Anlagerisiko abzusichern, werden von den Sammelstiftungen Wertschwankungsreserven gebildet.

KMU fragen, wir antworten:

Viele der KMU wissen nicht, warum sie sich für ihre Lösung im Bereich der Pensionskasse entschieden haben. Sie haben sich voll und ganz auf den Berater verlassen. Denn hier gibt es eine Vielzahl an Fragen, um die wir uns gerne für Sie kümmern.

Bezahle ich bei jedem Anbieter gleich viel Prämie für die Leistungen? Oder lohnt sich ein Vergleich?

Ist das Modell bei jedem Anbieter gleich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen? Kann der Sparteil anders angelegt werden, um eine bessere Rendite zu erzielen?

Das ist nur ein kleiner Teil von Fragen, welche unsere Kunden uns tagtäglich stellen und wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch auf Grund Ihrer individuellen Situation beantworten.
Wussten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Anteil der bezahlten Pensionskassenbeiträge bei den meisten KMU 70% der gesamten Versicherungskosten des Unternehmens ausmachen?

Was ist für Ihr Unternehmen die richtige Lösung? Wir empfehlen Ihnen Ihre aktuelle Pensionskassenlösung überprüfen zu lassen, nutzen Sie die Vielfalt der Angebote, welche Ihnen der Markt bietet.

Falls Sie uns mit einer Beratung beauftragen, werden wir in einem ersten Gespräch gemeinsam mit Ihnen eine Standortbestimmung erstellen. Das Resultat zeigt uns Ihre Bedürfnisse und was Ihnen bei der Personalvorsorge wichtig ist auf.

Dabei sind folgende vier Punkte wichtig, damit wir Ihnen die Möglichkeiten am Markt aufzeigen können, welche Ihren Bedürfnissen entsprechen:

  • Nach welchen Anlagekriterien wollen Sie die Sparprämie investieren?
  • Was ist Ihnen die Sicherheit Ihres Kapitals wert (Vollversicherung, teilautonom)?
  • Welche Leistungen sollen im Schadenfall (Tod, Invalidität) ausbezahlt werden?
  • Verwaltungskosten; welche PK arbeitet am effizientesten?

Kollektivunfall

Wissen Sie wie das Gesetz einen Unfall definiert?
Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.


Die kollektive Unfallversicherung gemäss UVG (Unfallversicherungsgesetz) ist für alle Angestellten eines in der Schweiz tätigen Unternehmens obligatorisch. Im Basisschutz der Unfallversicherung sind folgende zwei Gruppen zu versichern:

  • Mitarbeiter die weniger als acht Stunden pro Woche angestellt sind, sind während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg versichert. Nicht jedoch in der Freizeit.
  • Mitarbeiter die mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind, sind neben der Arbeit auch für Nichtberufsunfälle versichert, das heisst sie haben auch während ihrer Freizeit die Basisdeckung.

Die Selbständigerwerbenden sind nicht dem UVG unterstellt, sie haben jedoch die Möglichkeit sich freiwillig anzuschliessen.

Die kollektive Unfallversicherung unterscheidet also zwischen Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen, es gibt aber weitere versicherte Ereignisse, welche den Unfällen gleich gestellt sind, darunter fallen die Berufskrankheiten sowie gelistete Körperschädigungen ohne ungewöhnliche äussere Einwirkung.

Folgende Leistungen sind durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt:

  • Heilungskosten
  • Geldleistungen: Taggeld, Invalidenrente, Hinterlassenenrenten, Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Wer bezahlt die Prämie? Grundsätzlich bezahlt der Arbeitgeber die Prämie für die Berufsunfälle und der Arbeitnehmer die Prämie für die Nichtberufsunfälle. Der Arbeitgeber bezahlt die volle Prämie dem Versicherer ein und zieht die Kosten für die NBU Prämie dem Bruttolohn des Mitarbeiters ab.

Das Obligatorium bietet für alle Angestellten einen guten Basisschutz, doch die Deckungen sind begrenzt und schützen nicht überall, wo es für Ihre Mitarbeiter wichtig wäre. Die Basisdeckung gemäss UVG deckt maximal 80% des Lohnes ab bis zu einem Maximum von jährlich CHF 148’200.-.

Diese Lücke kann durch eine Zusatzversicherung geschlossen werden, welche unter anderem folgende Leistungen abdeckt:

  • Weltweit privat versichert bei einem Spitalaufenthalt
  • Übernahme von Leistungskürzungen bei Wagnis und Grobfahrlässigkeit
  • Todesfall- und / oder Invaliditätskapital als Ergänzung zu den Rentenleistungen

In der Regel können die Zusatzversicherungen auch nur für einzelne Module abgeschlossen werden und je nach Struktur der Mitarbeiter (Alter, Familienstand, Höhe der Einkommen), sind gewisse Deckungen sinnvoll oder auch nicht. Dies ist je nach Firma sehr individuell, gerne beraten wir Sie, damit Sie die optimale Lösung für sich und Ihre Angestellten finden.

Krankentaggeld

Krankheitsbedingte Erwerbsausfälle der Mitarbeiter können für die meisten Firmen zur grossen finanziellen Belastung werden, auf Grund der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht. Je nach Dauer der Anstellung und dem Kanton, haben Angestellte im Krankheitsfall bis zu 6 Monate Anspruch auf ihren Lohn.


Es besteht für den krankheitsbedingten Ausfall kein gesetzliches Versicherungsobligatorium durch den Arbeitgeber, gewisse Gesamtarbeitsverträge jedoch verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung zu gewissen minimalen Leistungen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem die Prüfung einer Krankentaggeldversicherung, da die Kosten für die Firma somit kalkulierbar sind und die Angestellten haben die Sicherheit, dass sie auch bei einem Langzeitausfall finanziell abgesichert sind.

Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es bei der Krankentaggeldversicherung die Möglichkeit, die Deckungen individuell zu wählen;

  • Höhe der Leistungen: Sie können die Höhe der Taggelder selber bestimmen zwischen 80% bis 100% des Bruttolohnes. Ab einer Leistung von mindestens 80% des Lohnes und einer Leistungsdauer von 730 Tagen gilt die Versicherung in der Regel als gleichwertig wie die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht.
  • Dauer der Wartefrist: Sie können bei den meisten Versicherungen zwischen Wartefristen von 7 bis zu 360 Tagen wählen. Das heisst Sie können bestimmen, nach wie vielen Tagen die Taggelder der Versicherung bezahlt werden sollen und wie lange Sie den Lohn des Arbeitnehmers selber finanzieren. Je länger die Wartefrist in der KTG-Versicherung dauert, umso stärker wirkt sich dies positiv auf die Höhe der Prämie aus. Daher empfehlen wir Ihnen, sich die Dauer der Wartefrist genau zu überlegen.
  • Dauer der Leistungen: Die meisten Arbeitgeber entscheiden sich für eine Leistungsdauer von 730 Tagen auf Grund der Gleichwertigkeit zur gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht sowie dem Schutz der Arbeitnehmer. Die Leistungsdauer kann auch auf 365 Tage begrenzt gewählt werden.

Eine kollektive Krankentaggeldversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen, wer bezahlt aber die Prämie?

Grundsätzlich stellt die Versicherungsgesellschaft die Prämienrechnung dem Arbeitgeber in Rechnung, in vielen Fällen wird die Prämie jedoch zu je 50% durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer bezahlt, in dem der Arbeitgeber die Prämiensätze dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in Abzug bringt. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, mindestens 50% der Prämie zu tragen.

Die Prämienunterschiede für eine Krankentaggeldversicherung können je nach Branche aber auch nach Versicherungsgesellschaft gross sein. Gerne übernehmen wir für Sie den Vergleich und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Betriebsinventar / Sachversicherung

In vielen Firmen sind die Sachwerte wie Einrichtungen, Maschinen und Waren relativ gross und können durch viele Gefahren beschädigt oder sogar zerstört werden. Durch dies werden nicht nur die Gegenstände bedroht, sondern der Betrieb kann dadurch zum Erliegen kommen und es können Mehrkosten wie zum Beispiel Räumungsarbeiten anfallen.


Sachen / Fahrhabe

Die Fahrhabe beinhaltet alle beweglichen Sachen in Ihrer Firma ähnlich wie bei einer Hausratversicherung. Das heisst Ihre Einrichtung sowie die Waren, nicht als Fahrhabe gelten Gegenstände die fest mit dem Gebäude verbaut sind. Dies sind über eine Gebäudeversicherung zu versichern.

Welche Grundgefahren sind gedeckt?

  • Feuer
  • Elementar
  • Wasser
  • Glasbruch
  • Diebstahl (einfacher Diebstahl ist nicht versichert)

Sie müssen nicht alle Gefahren für Ihren Betrieb versichern, wir empfehlen Ihnen jedoch, das Risiko und die daraus möglichen Schäden genau zu beurteilen, bevor Sie sich gegen die Absicherung eines Risikos entscheiden. Auch ist es wichtig, die Mehrkosten in einem Schadenfall entsprechend versichert zu haben sowie die Versicherungssumme korrekt zu bestimmen und regelmässig zu überprüfen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Mit Ausnahme der Feuerversicherung in wenigen Kantonen, besteht in der Schweiz kein Versicherungsobligatorium für die Sachversicherung.

Betriebsunterbruch

Wenn Sie einen Schadenfall erleiden aus einer der fünf genannten Grundgefahren sind es meist nicht nur die Sachwerte die zerstört oder beschädigt werden, sondern Sie können Ihren Betrieb nicht normal weiterführen und haben dadurch Umsatzeinbussen. Durch eine Betriebsunterbruchversicherung kann dieser Ausfall abgesichert werden, die Basis für die Berechnung der Entschädigung im Schadenfall ist in der Regel der Umsatz sowie die Lohnsumme. Daher ist es wichtig, diese Zahlen jährlich zu überprüfen und sollte es Veränderungen gegeben haben, die Versicherung anzupassen. Somit vermeiden Sie eine Unterversicherung und umgehen zu hohe Prämien.

Zusätzliche Versicherungen / Risiken

Neben den bereits genannten Deckungen gibt es weitere Versicherungen, die individuell für einzelne Branchen oder Bereiche sinnvoll sind, unter anderem folgende:

  • Epidemie – Bereiche aus der Gastronomie
  • Technik – Maschinen und Anlagen sowie deren Ausfall
  • EDV – Anlagen und Datenträger

Das Inventar Ihren Bedürfnissen entsprechend zu versichern kann sehr komplex sein, gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Haftpflichtversicherungen

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden selbstverständlich, dies sollte auch im betrieblichen so sein. Denn jeder von uns macht Fehler – so natürlich auch bei der Arbeit. Ein grosser aber auch ein kleiner Fehler kann unter Umständen das Bestehen einer ganzen Firma bedrohen.


Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist meistens nicht obligatorisch, wir empfehlen aber jedem Unternehmen eine solche abzuschliessen, da diese in einem Schadenfall die Existenz sichert und somit zum Grundbedarf gehört. Sie deckt im wesentlichen folgende Hauptrisiken ab:

  • Anlagerisiken: Schäden, welche aus der Haftpflicht als Mieter oder Eigentümer einer Geschäftsräumlichkeit entstehen
  • Betriebsrisiken: Schäden, die aus betrieblichen Vorgängen und Abläufen entstehen
  • Produkterisiken: Schäden, die aus Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern an Produkten entstehen

Es gibt weitere branchenspezifische Risiken, die sich in die Grundversicherung einschliessen lassen. Diese Sonderrisiken sind je nach Tätigkeit verschieden. Hier einige Beispiele:

  • Nutzungsausfall
  • Bearbeitungs- und Obhutschäden
  • Direkt bearbeitete Sachen
  • Produkterückrufkosten
  • Reinigungskosten

Nicht gedeckt sind grundsätzlich die Eigenschäden, also wo das Unternehmen selbst zu Schaden kommt und Schäden durch eine vorsätzliche Handlung.

Schützen Sie das Vermögen Ihrer Firma mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Berufshaftpflichtversicherung

Bei der Ausübung von Berufen mit beratender oder planender Tätigkeit können grosse Schäden durch Unachtsamkeiten entstehen. Sei dies eine fehlerhafte Ausführung oder das Unterlassen eines wichtigen Hinweises in einer Beratung. Für Berufe wie Rechtsanwälte, Treuhänder, Unternehmensberater, Architekten und weitere ähnliche Tätigkeiten macht eine Berufshaftpflichtversicherung Sinn, damit Sie gut geschützt sind gegenüber Ansprüchen von Dritten. Gerne sind wir für Sie da, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

Organhaftpflichtversicherung

Manager, Geschäftsführer und weiter Organe einer Firma sind immer mehr gesetzlichen Regulierungen ausgesetzt und müssen sich vor verschiedenen Anspruchsgruppen verantworten. Sie haften für falsche Entscheidungen mit ihrem Privatvermögen. Eine Organhaftpflicht oder D&O (Englisch für Directors and Officers) schützt sie vor begründeten Schadenersatzansprüchen und wehrt unbegründete ab.

Schützen Sie das Privatvermögen von sich und den Verantwortlichen Ihrer Firma. Gerne stehen wir Ihnen für eine detaillierte Auskunft zur Verfügung.

Weitere Absicherungen

Je nach Branche, Unternehmen und Organisationsstruktur können weitere Versicherungsleistungen sinnvoll sein. Neben einer Rechtsschutzversicherung ist im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung oft auch eine Absicherung gegen Cyber-Kriminalität unerlässlich.


Cyber

Wie Sie sicher bereits in der Presse gelesen haben, werden Cyber-Risiken wie Datenmissbrauch und der Implementierung von Schadsoftware als eine der grössten Bedrohungen für Schweizer Unternehmen eingeschätzt. Gemäss Umfragen wurden schon fast 50 Prozent der Schweizer Unternehmen Opfer von Cyberkriminalität.

Das Ausmass eines Schadens bei einer Cyberattacke kann für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Eine Cyberversicherung deckt Eigenschäden wie zum Beispiel Systemwiederherstellung, Datenverlust und Betriebsunterbrechung sowie Drittschäden in Form von Schadenersatzansprüchen. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Anforderungen um überhaupt eine Cyberdeckung zu erhalten und auch die versicherten Leistungen. Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung rund um die Cyberversicherung zur Verfügung.

Rechtsschutz

Mit Ihrem Betrieb sind Sie verschiedenen Risiken für potenzielle Streitigkeiten ausgesetzt. Sei dies im Arbeitsrecht, im Mietrecht oder durch eingegangene Verträge mit Kunden und Lieferanten.

Mit einer Rechtsschutzversicherung für Ihr Unternehmen können Sie sich vor hohen Kosten für Verfahren und Anwälte absichern und erhalten rechtliche Unterstützung. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote auf dem Markt kann sich für Sie auszahlen, nicht nur die Prämienhöhe kann sehr verschieden sein, sondern auch die Produkte mit Ihren Leistungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um Ihnen die Risiken aber auch die Möglichkeiten einer Rechtsschutzversicherung aufzuzeigen und wenn Sie wünschen, die entsprechenden Angebot einzuholen.

Transport

Wussten Sie, dass die Transportversicherung als älteste Versicherung überhaupt gilt? Wer transportiert weiss, dass die transportierten Güter vielen Gefahren ausgesetzt sind, sie können beschädigt oder gestohlen werden. Mit einer Transportversicherung können Sie das Risiko der finanziellen Folgen in einem Schadenfall abdecken. Sie können einerseits die Güter aber auch die Haftpflicht von Frachtführern und Spediteuren versichern. Ganz egal ob Sie Transporte international, national oder lokal ausführen, wichtig ist der passende Schutz für Sie. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.