12 Tipps für Ihre Steuererklärung

Auch in diesem Jahr müssen Sie wieder eine Steuerdeklaration an das zuständige Finanzamt abgeben. Damit Sie beim Ausfüllen nichts vergessen, haben wir 12 Tipps für zusammengefasst.

Tipp 1: Negativzinsen
Der Zinssatz auf gespartes ist in den letzten Jahren nicht nur deutlich in Richtung null Prozent gesunken, teilweise haben Sparkassen und Banken auf höhere Spareinlagen Negativzinsen eingeführt und geben so die Kosten direkt an ihre Kunden weiter. Diese gezahlten Mehrbelastungen können Sie steuerlich geltend machen. Prüfen Sie Ihre Bank- bzw. Kontoauszüge genau und geben Sie die Beträge unbedingt bei der Steuererklärung mit an.

Tipp 2: Wohneigentum und Versicherungen
Besitzen Sie ein Haus oder eine Wohnung, können Sie die Versicherungsprämien sowie die Kosten für Unterhalt und Verwaltung durch Dritte in der Steuererklärung angeben und somit absetzen. Es gibt hierfür Pauschalbeträge. Sind die tatsächlichen Kosten höher, sollten Sie die effektiven Kosten geltend machen. Vergessen Sie nicht, die Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung mit anzugeben.

Tipp 3: Renovation und Sanierung
Haben Sie im letzten Jahr umgebaut oder saniert, um den Wert der eigenen Wohnung oder des Hauses zu erhalten? Dann können diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Aber Achtung: Wertvermehrende Investitionen werden hier nicht akzeptiert.

Tipp 4: Vermögen und Wertschriften
Wenn Sie ein Depot führen, können neben den Kosten für das Steuerverzeichnis in aller Regel auch die Depotgebühren, die Kosten für das Schrankfach, den Safe, aber auch die Inkassospesen für Coupons abgezogen werden.

Tipp 5: Vorsorge und Pensionierung
Renten aus der AHV und der Pensionskasse werden meistens zu 100 Prozent als Einkommen versteuert. Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a werden dagegen nur einmal versteuert und das zu einem günstigeren Tarif.

Tipp 6: Einzahlungen in die Säule 3a
Wenn Sie in die Säule 3a eingezahlt haben, können diese Kosten bei der Steuer abgezogen werden. Unser Tipp: Zahlen Sie noch nichts ein, fangen Sie gleich damit an. Das lohnt sich steuerlich sehr.

Tipp 7: Fahrtkosten
Sie können die Kosten, die Ihnen auf dem Weg zur und von der Arbeit entstehen, geltend machen. Oft ist es hilfreich, eine Bestätigung des Arbeitgebers bei der Steuererklärung mit einzureichen.

Tipp 8: Homeoffice
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie die Kosten dafür bei der Steuer abziehen. Der Arbeitgeber muss allerdings nachweisen, dass kein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung steht

Tipp 9: Krankheitskosten
Hierfür gibt es bei der Steuererklärung einen Pauschalbetrag. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Pauschalbetrag, sollten Sie diese detailliert aufführen, um so die realen Kosten in der Steuerdeklaration geltend zu machen.

Tipp 10: Kinderbetreuung
Haben Sie Kinder und Ihr Partner oder Partnerin ist ebenfalls berufstätig, können Sie einen Teil der Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder bei der Steuer abziehen.

Tipp 11: Verpflegungsmehraufwand
Sind Sie in der Mittagspause nicht in der Lage, nach Hause zu kommen, um sich zu verpflegen, können auch diese Kosten bei der Steuererklärung abgezogen werden.

Tipp 12: Spenden an politische Parteien oder Institutionen
Last but not least: Haben Sie etwas an Institutionen oder politische Parteien gespendet, können diese bei der Steuer geltend gemacht. Wichtig: Lassen Sie sich bei Spenden immer eine Spendenquittung ausstellen, die Sie dann bei der Steuererklärung vorweisen können.
Haben Sie Fragen zum Thema oder brauchen Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Dann melden Sie sich per Telefon oder E-Mail bei uns.

Interview: „Welche drei Dinge sind dir aktuell am wichtigsten im Leben, Bettina?“

Wer sind die Gesichter der Baumassurance AG und für welchen Bereich sind die fleissigen Kollegen und Kolleginnen zuständig? In der Rubrik „Hinter den Kulissen“ stellen wir monatlich einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Baumassurance Familie vor.  Diesen Monat:


Fachspezialistin für die Privatkundenversicherungen

Hier finden Sie Bettina Boncidai auf LinkedIn.

Wann bist Du das letzte Mal auf einen Baum geklettert?
Das war im Juni 2021. Ich bin für ein Foto auf eine Palme auf Saona Island geklettert.

Würdest Du lieber extrem intelligent sein oder extrem gut mit Menschen umgehen können?
Ich würde lieber extrem gut mit Menschen umgehen können.

Für welche Eigenschaften an dir hast Du oft Komplimente bekommen?
Für meine ehrliche und offene Art.

Welche drei Dinge sind Dir aktuell am wichtigsten im Leben?
Ja, selbstverständlich! Erstens ist das ein Zeichen des Vertrauens und zweitens bin ich hier in den besten Händen. Ich habe genau die Beratung und Unterstützung, die ich brauche.

Bist Du über BAUMassurance versichert? Und wenn ja, warum?
Bin ich. Die Kombination, Empfehlung – Analyse – gewünschte Versicherungsdeckung – Vergleich, kann ich nur von einem Versicherungsbroker beziehen.

Kryptowährungen – welche Steuern fallen an?

Investition in Kryptowährungen sind derzeit sehr beliebt. Gerade die Werte der “grossen” und bekannten Alternativwährungen steigen in den letzten Jahren zunehmend an. Doch wie sieht es mit den Gewinnen aus? Müssen diese versteuert werden? Einen kurzen Überblick haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Einkommenssteuer auf Kryptowährungen
Handeln Sie privat mit Kryptowährungen oder nutzen diese als lukrative Geldanlage, wird dafür in der Schweiz keine Einkommenssteuer fällig. Kapitalgewinne aus dem Privatvermögen sind in der Schweiz steuerfrei. Das heisst im Umkehrschluss aber auch, dass Sie keine Verluste bei der Steuererklärung geltend machen können.

Erwirtschaften Sie gewerblich mit Kryptowährungen Gewinne müssen diese in der Steuererklärung deklariert werden. Das ist dann der Fall, wenn die Gewinne aus einer regelmässigen selbstständigen Tätigkeit hervorgehen oder eine der folgenden Kriterien erfüllt werden:

– Sie setzen fremde finanzielle Mittel ein
– Sie verkaufen Ihre Kryptowährungen nach weniger als einem halben Jahr
– Sie sind abhängig von einem schnellen Kapitalgewinn, um beispielsweise ein geringeres Einkommen auszugleichen
– das Transaktionsvolumen übersteigt den Betrag des Guthabens um das Fünffache des ursprünglichen Guthabens

Ausserdem bewerten die einzelnen Kantone die “Professionalität” des Handels sehr unterschiedlich. Wenn Sie also grössere Buchungen planen, sollten Sie sich vorher durch einen Fachmann beraten lassen.

Auch das Schürfen von Kryptowährungen unterliegt der Einkommenssteuer
Beim Schürfen von Kryptowährungen, dem sogenannten Mining, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die in jeden Fall unter die Einkommenssteuer fällt. Somit sind die Einnahmen daraus tatsächlich steuerpflichtig.

Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer
Guthaben unterliegen in der Schweiz der Vermögenssteuer. Das gilt auch für Kryptowährungen, die dann den anderen Guthaben (beispielsweise Aktien, Liegenschaften oder Bargeld) hinzugerechnet und versteuert werden. Allerdings gibt es hier, je nach Kanton eine Freigrenze von bis zu 100.000 Franken.

Kryptowährungen deklarieren, so funktionierts:
Das Krpytoguthaben wird im Steuerformular im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als übrige Guthaben unter Angabe der jeweiligen Kryptowährung deklariert. Als Beleg dient ein Auszug des Wallets zum Stichtag. Da es keinen einheitlichen Kurswert gibt, nutzt die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Durchschnittswert aus verschiedenen Börsen. Kann kein offizieller Kurswert ermittelt werden, wird meistens der Kaufwert genommen.

Fazit: Das sollten Sie zum Thema Kryptowährungen und Steuern wissen
– Gewinne aus privaten Kapitalgewinnen sind nicht steuerpflichtig, Verluste allerdings auch nicht
– gewerbliche Gewinne durch zum Beispiel den Einsatz von Firmenkapital oder Mining unterliegen der Einkommenssteuer
– Kryptoguthaben sind vermögenssteuerpflichtig
– werden Guthaben und Gewinne nicht in der Steuererklärung nicht deklariert drohen hohe Bussen und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung