Für alle Fälle: Die Rechtschutzversicherung

Wir hoffen immer das beste, doch es kann sehr schnell passieren, dass man zumindest eine anwaltliche Beratung benötigt. Alleine die Konsultation eines Anwalts kostet heute ein Vermögen und liegt bei 300 Franken und aufwärts – pro Stunde versteht sich. Ein Rechtsstreit kostet schnell mehrere Tausend Franken, die erst mal vorausbezahlt werden müssen und schlimmer noch – verlieren Sie den Fall, bleiben Sie auf den Gerichtskosten, den Gebühren für Sachverständige und den Kosten für die Anwälte sitzen.

Die Rechtsschutzversicherung wird in 3 Kategorien unterteilt:

Privatrecht
Diese übernimmt die Kosten bei Streitigkeiten mit den Nachbarn, mit der Familie, Arbeitgeber, mit Händlern, mit dem Vermieter oder auch Versicherungen. Gedeckt sind immer die Anwaltskosten, Gebühren, Expertisekosten und Gerichtskosten. Die private Rechtsschutzversicherung unterteilt sich dabei in die Gebiete des Strafrechts, Mietrechts, Vertragsrechts, Patientenrechts, Nachbarrechts und Internetrechts. Bedenken Sie also bereits im Vorfeld, welche dieser Themenbereiche für Sie am sinnvollsten sind und welche benötigt werden.

Verkehrsrecht
Diese Rechtsschutzkategorie deckt alle Rechtsthemen rund um den Verkehr ab. Sind Sie viel mit dem Auto unterwegs, kann sich diese Versicherung durchaus lohnen. Doch beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung deckt keine Rechtsfälle ab, die zum Beispiel unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstanden sind.

Beratungsschutz
Wie der Name schon verrät, deckt dieser Schutz die Kosten anwaltlicher Beratungskosten ab. Diese sind je nach Anbieter auf eine bestimmte Summe begrenzt.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht in jedem Fall
Welche Streitigkeiten vom Rechtsschutz gedeckt sind und welche nicht, sollten Sie vor Abschluss einer Police wissen. Ein Blick in die Vertragsbestimmungen – das sprichwörtliche „Kleingedruckte“, gibt hier Klarheit:

Streitwert
Ist Streitwert niedriger als der im Vertrag bestimmte Mindestbetrag, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht, wohl aber eine Rechtsberatung seitens der Versicherung. Liegt der Streitwert über einem bestimmten Maximalbetrag, übernimmt die Versicherung die Kosten anteilsmässig. Die Restsumme muss dann selbst getragen werden.

Bussen
Bussen und Strafzahlungen sind von Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt. Dasselbe gilt, wenn Sie aufgrund eines Delikts Schadenersatz zahlen müssen. Meistens stellt die Versicherung die Kosten der Kaution, wenn Ihnen andernfalls eine Untersuchungshaft drohen würde. Kosten für Prozesse, in denen es darum geht, Bussen zu reduzieren, sind hingegen oft gedeckt.

Vorsätzliche Straftaten
Vorsätzliche Straftaten sind im Versicherungsschutz nicht enthalten. Dazu gehören auch Raserdelikte. In vielen Vertragsbedingungen sind konkrete Geschwindigkeitsübertretungen festgehalten, ab denen der Versicherungsschutz nicht mehr greift. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie einen Freispruch erhalten. Einige Versicherungen kommen bei Straftaten für den Anwalt der ersten Stunde auf, der bei einer Verurteilung zurückerstattet werden muss.

Einfluss von Alkohol
Bei Verkehrsrechtsschutzversicherungen sind eine ganze Reihe weiterer Ausschlüsse im Zusammenhang mit vorsätzlichen Rechtswidrigkeiten vorgesehen. Dazu gehören das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer beeinträchtigender Drogen. Auch Fahrten ohne gültigen Fahrausweis, gültige Nummernschilder, obligatorischen Versicherungsschutz oder die Teilnahme an unzulässigen Fahrten und Rennen werden meistens ausdrücklich ausgeschlossen.

Medizinische Tests
Medizinische Analysen und Tests im Zusammenhang mit Trunkenheit oder Drogenkonsum am Steuer zahlt der Rechtsschutz in der Regel nicht. Das gilt beispielsweise auch für gerichtlich angeordnete Bluttests. Prüfungen zur Abklärung der Fahreignung der versicherten Person sind ebenfalls explizit ausgeschlossen.

Schlägereien
Wenn Sie vor Gericht müssen, weil Sie sich aktiv an einer Schlägerei oder Tätlichkeit beteiligt haben, entfällt der Versicherungsschutz. Teilweise sind auch Ehrverletzungen ausgeschlossen.

Investitionen
Wenn es bei der Streitigkeit um die Investition von Vermögenswerten geht, gilt der Rechtsschutz in der Regel nicht. Wenn Sie also der Meinung sind, dass der Vermögensverwalter falsch angelegt hat oder die Beratung schlecht war, können Sie in einem Prozess nicht auf Unterstützung der Versicherung hoffen. Auch Verfahren im Zusammenhang mit Spekulationen und Wetten sind ausgeschlossen.

Kauf von Immobilien
Rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundstücken sind bei vielen Versicherungen ausgeschlossen. Teilweise wird eine zusätzliche Option für einen Immobilienrechtsschutz angeboten.

Selbstständige Erwerbstätigkeit
Sind Sie im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in einen Rechtsstreit verwickelt, zahlt der Privatrechtsschutz meist nicht. Manche Anbieter machen eine Ausnahme, wenn der jährliche Erwerb einen relativ niedrigen Betrag nicht überschreitet

Geschäftsleitungsmitglieder
Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Haupt- oder Nebenerwerbstätigkeit als Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglied sind bei vielen Versicherungen ausgeschlossen.

Streit mit eigener Versicherung
Für Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung zahlt diese Versicherung nicht. Dasselbe gilt für Rechtsfälle und Leistungen im Zusammenhang mit Angestellten der Versicherung und vom Anbieter beauftragten Personen. Das können beispielsweise Anwältinnen und Anwälte sein, die sich mit Ihrem Fall befasst haben.

Familienangehörige
Viele Versicherungen schliessen Streitigkeiten unter Familienangehörigen beziehungsweise Personen, die mit derselben Police versichert sind, komplett aus. Bei anderen Anbietern heisst es, dass in so einer Situation lediglich der Versicherungsnehmer geschützt ist. Dabei handelt es sich um diejenige Person, die effektiv den Vertrag unterschrieben hat.

Streik, Krieg, Terror
Wenn Sie in einen Prozess im Zusammenhang mit Streik, Krieg oder Terrorismus verwickelt sind, geniessen Sie keinen Rechtsschutz. Viele Versicherungen nennen zudem ionisierende Strahlung, Kernspaltung und Naturkatastrophen als Ausschlusskriterien.

Internationale Gerichte
Nicht versichert sind Verfahren vor internationalen Gerichten – unabhängig davon, ob die Versicherung auch in Ländern ausserhalb der Schweiz gilt. Im unwahrscheinlichen Fall, dass Sie beispielsweise vor den internationalen Strafgerichtshof treten müssen, bezahlt die Versicherung nicht. Dasselbe gilt für supranationale Gerichte wie etwa den Europäischen Gerichtshof.

Ursachen vor Versicherungsbeginn
Sie können kein „brennendes Haus“ versichern: Rechtliche Streitigkeiten, die sich auf ein Ereignis beziehen, das geschah, bevor Sie versichert waren, sind ausgeschlossen. Das gilt beispielsweise auch bei Krankheiten, die aufgrund eines Unfalls entstanden sind – wenn der Unfall selbst bereits vor Abschluss der Police geschah.

Aussichtslosigkeit
Wäre der konkrete Fall zwar durch die Police gedeckt, aber die Versicherung ist der Auffassung, dass Sie im Prozess keine Chance haben, kann sie Leistungen verweigern. Sie können in diesem Fall einen Schiedsrichter hinzuziehen, der entscheidet, ob die Einschätzung der Versicherung gerechtfertigt ist. Die Kosten für die Beurteilung durch den Schiedsrichter trägt meistens der Verlierer.

Hinweis: Die oben genannten Ausschlusskriterien gelten bei den meisten Schweizer Versicherungen. Es kann kleine Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern geben. Zudem hat jede Versicherung in der Regel noch ein paar eigene, weniger verbreitete Ausschlüsse. Prüfen Sie also immer vor Abschluss einer Police, dass die Versicherung Ihre Bedürfnisse abdeckt.

Sie benötigen eine Rechtsschutzversicherung, die zu Ihren Bedürfnissen passt? Wir beraten Sie gern!
Lustige Schadensmeldungen an die Versicherer

„Nachbarinnen am Gartenzaun. Die eine: Ihr Sohn hat mich heute alte Kuh genannt! Darauf die andere: Ich hab ihm schon so oft gesagt, er solle die Leute nicht nach ihrem Äusseren beurteilen..“

Quelle: versicherung-hofer.de