Für das Alter vorsorgen und JETZT Steuern sparen!

Die AHV und die zweite Säule sollen den Lebensstandard im Alter sichern. Auch die private Vorsorge wird immer wichtiger. Das Beste daran ist, dass sich die Aufwendungen dafür positiv auf die Steuerlast auswirken.

Das heisst die Einzahlungen werden dabei vollumfänglich bei der Steuererklärung berücksichtigt und mindern das zu versteuernde Einkommen für dieses Jahr.

Höchstbeträge für die Einzahlungen verändern sich im 2 Jahrestakt
Die Höchstgrenzen für die Einzahlungen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen festlegt, ändern sich in der Regel alle 2 Jahre. Für 2023 gilt: Erwerbstätige, die bereits in einer Pensionskasse sind, dürfen bis zu 7’056 Franken einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens höchstens allerdings 35’280 Franken.

Je nach Höhe des Einkommens, der familiären Situation und dem Wohnort unterscheidet sich die Steuerersparnis.
So spart beispielsweise ein alleinstehender Baseler Angestellter mit 75‘000 Franken Jahreseinkommen mehr Steuern pro Jahr als ein alleinstehender Angestellter in Zug. Wie hoch genau die Steuerersparnis für ausfällt, kann beim Steuerberater berechnet werden.

Jetzt sparen bei der Einkommenssteuer – bei der Auszahlung später werden allerdings Steuern fällig
Das eingezahlte Geld sowie bereits ersparte Guthaben und Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Wird das Geld später ausgezahlt, werden Steuern für den Kapitalbezug fällig. Das gleiche gilt allerdings auch bei einem Bezug von Geld aus der 2. Säule. Derzeit gibt es in allen Kantonen günstigere Steuersätze auf Kapitalbezug als auf das Einkommen. Eine Einzahlung in die 3. Säule lohnt sich also allemal.

Wenn Sie wissen wollen, in welche Säule 3a Lösung Sie Ihr Geld am besten anlegen, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.