Newsletter April 2025


Liebe Leserinnen und Leser

Wir möchten Sie über die aktuellen Änderungen bei den Kinderzulagen in der Schweiz informieren, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diese Anpassungen sollen Eltern finanziell unterstützen und die Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder teilweise ausgleichen.

Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht und schreiben uns eine E- Mail oder rufen uns direkt an.

Viel Freude beim Lesen.

Ihre Baumassurance AG

Grundlagen der Kinderzulagen

Kinderzulagen sind finanzielle Leistungen, die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder erhalten. In der Schweiz gibt es zwei Hauptarten von Kinderzulagen:

  1. Kinderzulage: Diese wird für Kinder bis zum 16. Lebensjahr gewährt.
  2. Ausbildungszulage: Diese wird für Kinder ab dem 16. Lebensjahr bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr, gezahlt.

Die Höhe der Zulagen wird durch das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) festgelegt, wobei die Kantone höhere Ansätze vorsehen können.

Veränderungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen erhöht. Dies ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009:

  • Kinderzulage: Erhöhung von 200 auf 215 Franken pro Monat.
  • Ausbildungszulage: Erhöhung von 250 auf 268 Franken pro Monat

Diese Anpassung erfolgt aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und soll die finanzielle Belastung der Eltern mindern.

Unterschiede zwischen den Kantonen

Es gibt erhebliche Unterschiede bei den Kinderzulagen zwischen den Kantonen. Während einige Kantone nur die bundesrechtlichen Mindestansätze auszahlen, bieten andere Kantone höhere Zulagen an.

Hier sind einige Beispiele aus der Deutschschweiz:

Zürich (ZH): Kinderzulage 215 CHF, Ausbildungszulage 268 CHF.

Bern (BE): Kinderzulage 250 CHF, Ausbildungszulage 310 CHF.

Aargau (AG): Kinderzulage 215 CHF, Ausbildungszulage 268 CHF.

Luzern (LU): Kinderzulage 220 CHF, Ausbildungszulage 270 CHF

Diese Unterschiede spiegeln die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und politischen Entscheidungen der Kantone wider.

Tipp: Überprüfung der Lohnabrechnung

Es ist wichtig, regelmässig Ihre Lohnabrechnung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Kinderzulagen korrekt berücksichtigt werden. Achten Sie darauf, dass die Zulagen korrekt ausgewiesen und die entsprechenden Beträge richtig berechnet sind. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung oder die zuständige Familienausgleichskasse.

Unser Angebot

Als Ihr Versicherungsbroker stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Kinderzulagen zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, die bestmöglichen Leistungen für Ihre Familie zu erhalten und informieren Sie über alle relevanten Änderungen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

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