Unfall in der Freizeit – die NBU

Alle arbeitstätigen Schweizer*innen, die länger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind obligatorisch in der NBU (Nichtberufsunfallversicherung) versichert. Diese deckt alle Freizeitunfälle ab und schützt vor den finanziellen Folgen.

Auch nicht berufstätige Personen wie Rentner, Studenten oder Hausfrauen und Hausmänner sowie alle Personen, die weniger als 8 Stunden beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind versichert, müssen allerdings die Kosten bei ihrer Krankenversicherung selbst tragen. Die Kosten für die NBU belaufen sich auf ca. 1-2 % des Bruttolohnes und werden oft vom Arbeitgeber übernommen.

Was deckt die NBU?
Die NBU deckt räumlich uneingeschränkt alle Freizeitunfälle ab. Das gilt also sowohl für den Arbeitsweg als auch für Unfälle, die während einer Reise passieren. Ausserdem werden die Kosten für die Heilbehandlung, das Krankenttaggeld (bis 80 %), die teilweise oder volle Arbeitsunfähigkeit, die Invalidenrente bei bleibenden Unfallschäden sowie die Hinterbliebenenrente für Witwer, Witwen und Kinder übernommen.

Was passiert, wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, bei denen Sie gegen NBU versichert sind?
Sind Sie bei mehreren Arbeitgebern länger als 8 Stunden tätig, zahlen alle die NBU-Abgabe für Sie. Im Falle eines Freizeitunfalles wird die NBU des Arbeitgebers tätig, wo Sie als Letztes gearbeitet haben.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Die NBU gilt noch bis 30 Tage nach Verlassen der Arbeitsstelle. Erst nach dieser Zeit müssen Sie die Abgabe entweder direkt an die Krankenkasse entrichten oder die Versicherung des neuen Arbeitgebers greift. Planen Sie ein Sabbatical, eine Auszeit oder wollen eine Versicherungslücke vermeiden, können Sie eine Abredeversicherung abschliessen, die Sie bis zu 6 Monate bei der NBU des alten Arbeitgebers versichert. Die Prämien hierfür müssen Sie aber aus der eigenen Tasche zahlen.

Was sollten Sie noch wissen?
Hatten Sie einen Unfall, müssen Sie das dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitteilen. Dieser füllt dann mit Ihnen gemeinsam das Formular aus und Sie erhalten eine Schadennummer, die dafür sorgt, das Ihre Auslagen und Kosten schnell erstattet werden und Sie finanziell abgesichert sind.
Beachten Sie die Kündigungsfrist bis zum 30.09.2022

Wenn Sie Ihre Versicherungen im nächsten Jahr anpassen wollen, sollten Sie schnell handeln. Die meisten Versicherer haben eine Kündigungsfrist bis zum 30.09.2022.

Melden Sie sich gerne bei uns und wir schauen gemeinsam, wie wir das beste aus Ihren Versicherungen rausholen und Sie 2023 bares Geld sparen können.
Lustige Schadensmeldungen an die Versicherer

„Die Heirat mit meinem Mann war ein Risiko. Er ist auf und davon, der kommt nicht wieder. Sie können mir also die Risikoversicherung auszahlen.“

Quelle: versicherung-hofer.de